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AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Draisinenfahrten des Stargarder Schmalspurbahnvereins (Towarzystwo Stargardzka Kolej Dojazdowa)

Bitte beachten Sie: Diese deutsche Fassung dient nur zur Information. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die polnische Fassung (Regulamin).

§1. Allgemeine Bestimmungen

1. Veranstalter der Draisinenfahrten ist der Verein Towarzystwo Stargardzka Kolej Dojazdowa (TSKD) mit Sitz in der ul. Szczecińska 17, 73-110 Stargard, Polen, Steuernummer (NIP): 8542414883, REGON: 366437696. Die Fahrten beginnen am Schmalspurbahnhof in der ul. Brzozowa 1A in Stargard.

2. Der Verein Towarzystwo Stargardzka Kolej Dojazdowa ist gemeinnützig und übt keine gewerbliche Tätigkeit aus. Sämtliche Einnahmen aus den Draisinenfahrten werden ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet, darunter die für seine Tätigkeit notwendigen Gebühren, der Erhalt und Ausbau der Infrastruktur der Schmalspurbahn sowie seine kulturelle und historische Arbeit.

3. Fahrten können über die Website https://www.tskd.pl oder auf einem anderen vom Veranstalter angegebenen Weg gebucht werden.

4. Mit der Buchung und der Teilnahme an einer Fahrt erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

5. Buchungen dürfen ausschließlich von volljährigen, voll geschäftsfähigen Personen vorgenommen werden.

§2. Ablauf der Online-Buchung

1. Der Teilnehmer ruft die Buchungsseite auf der Website tskd.pl auf und wählt im Kalender das gewünschte Datum. Verfügbare Termine werden als anklickbare Kacheln mit Datum und Abfahrtszeiten angezeigt; nicht verfügbare Tage (außerhalb der Saison, geschlossen oder ausgebucht) sind inaktiv oder mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

2. Nach der Wahl des Datums wählt der Teilnehmer eine Abfahrtszeit aus den an diesem Tag verfügbaren Fahrten.

3. Der Teilnehmer gibt die Anzahl der Draisinen (1–5) und die Gesamtzahl der Teilnehmer an. Auf einer Draisine dürfen höchstens 5 Personen fahren; eine einzelne Online-Buchung darf nicht mehr als 5 Draisinen und nicht mehr als 25 Personen insgesamt umfassen.

4. Nimmt der Teilnehmer die erste Buchung für die gewählte Fahrt vor, legt er die Art der Fahrt fest: Standardfahrt oder Fahrt mit Lagerfeuer.

5. Der Teilnehmer gibt seine persönlichen Daten an: Vorname, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

6. Optional kann der Teilnehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (Faktura VAT) anfordern.

7. Der Teilnehmer liest diese Bedingungen und die Datenschutzerklärung und bestätigt, dass er sie akzeptiert.

8. Nach einem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ wird der Teilnehmer zum Online-Zahlungsdienst Przelewy24 weitergeleitet.

9. Nach erfolgreicher Zahlung bestätigt das System die Buchung automatisch und sendet eine E-Mail mit der Buchungsnummer, den Fahrtdetails und einem Stornierungslink.

10. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 60 Minuten abgeschlossen, verfällt die Buchungsanfrage automatisch.

11. Eine Stornierung ist über den Link in der E-Mail oder durch Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter möglich. Die Erstattungsregeln sind in §3 dieser Bedingungen festgelegt.

12. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: kontakt@tskd.pl.

§3. Buchungen und Zahlungen

1. Eine Buchung ist bestätigt, sobald die Zahlung erfolgt ist und der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhalten hat. Bis dahin ist die Buchungsanfrage unverbindlich und reserviert keinen Platz dauerhaft.

2. Bei Online-Buchungen ist der volle Fahrpreis (100 %) im Voraus zu zahlen.

3. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 60 Minuten nach Abgabe der Buchung, verfällt die Buchungsanfrage automatisch.

4. Der Teilnehmer muss spätestens 15 Minuten vor der geplanten Abfahrtszeit am Bahnhof sein.

5. Erscheint der Teilnehmer nicht rechtzeitig, kann der Veranstalter die Buchung als nicht in Anspruch genommen betrachten und die Teilnahme an der Fahrt verweigern.

6. Rechnet ein Teilnehmer mit einer Verspätung, muss er den Veranstalter unverzüglich darüber informieren.

7. Ob auf verspätete Teilnehmer gewartet wird, entscheidet der Veranstalter oder der Streckenbegleiter.

8. Der Veranstalter garantiert nicht, dass auf verspätete Teilnehmer gewartet werden kann.

9. Online-Buchungen werden nach folgenden Regeln angenommen: a) Liegt für eine Fahrt noch keine Buchung vor, werden Buchungen bis 21:00 Uhr zwei Tage vor der geplanten Fahrt angenommen – danach ist die Fahrt für neue Online-Buchungen geschlossen; b) liegt für eine Fahrt bereits mindestens eine bestätigte Buchung vor, werden weitere Online-Buchungen bis spätestens 2 Stunden vor der geplanten Abfahrtszeit angenommen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist wenden Sie sich bitte telefonisch an den Veranstalter.

10. Anfragen für Sonderfahrten außerhalb der verfügbaren Termine und Zeiten sind mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin zu stellen.

11. Über die Durchführung einer Sonderfahrt entscheidet ein Vertreter der TSKD.

12. Die Art der Fahrt für eine Abfahrt (Standardfahrt oder Fahrt mit Lagerfeuer) wird durch die erste bestätigte Buchung für diese Abfahrt festgelegt.

13. Die Information über die Art der Fahrt wird bei weiteren Buchungen für dieselbe Abfahrt angezeigt.

14. Mit der Buchung akzeptiert der Teilnehmer die für die gewählte Abfahrt geltende Art der Fahrt.

15. Eine Buchung kann storniert werden:

a) durch den Teilnehmer selbst – über den Stornierungslink, der nach der Buchung an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird,

b) durch telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme (E-Mail) mit dem Veranstalter.

16. Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer gelten folgende Erstattungen:

a) 100 % des Buchungswerts – bei Stornierung mindestens 7 volle Tage vor dem Fahrtermin,

b) 50 % des Buchungswerts – bei Stornierung weniger als 7 volle Tage, aber mindestens 48 Stunden vor der geplanten Fahrtzeit,

c) keine Erstattung – bei Stornierung weniger als 48 Stunden vor der geplanten Fahrtzeit.

17. Die Erstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode, mit der gezahlt wurde, es sei denn, Veranstalter und Teilnehmer vereinbaren eine andere Erstattungsart, die für den Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten verursacht. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum, an dem der Veranstalter die Stornierung bestätigt.

§4. Regeln während der Fahrt

1. Die Fahrt findet unter der Aufsicht eines Streckenbegleiters statt; der Begleiter tritt nicht selbst in die Pedale der Draisine.

2. Vor Fahrtbeginn nehmen die Teilnehmer an einer Sicherheitseinweisung durch den Begleiter teil.

3. Während der Fahrt müssen die Teilnehmer die Anweisungen und Signale des Begleiters unbedingt befolgen, insbesondere die Kommandos zum Anhalten, Bremsen und Weiterfahren.

4. Handgepäck und persönliche Gegenstände der Teilnehmer sind von ihren Besitzern ordnungsgemäß zu sichern.

5. Jeder Teilnehmer auf einer Draisine muss einen Sitzplatz haben.

6. Das Ein- und Aussteigen ist nur bei vollständigem Stillstand der Draisine erlaubt.

7. Die Bremse der Draisine darf nur von einer Person bedient werden, die an der Sicherheitseinweisung teilgenommen hat.

8. Die Person, die die Bremse bedient, muss gemäß der Einweisung und den Anweisungen des Begleiters einen sicheren Abstand zur vorausfahrenden Draisine einhalten.

9. Absichtliches Auffahren auf andere Draisinen ist verboten.

10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmern eine bestimmte Draisine zuzuweisen und die zugewiesene Draisine aus technischen oder organisatorischen Gründen zu ändern.

§5. Kinder und Minderjährige

1. Kinder und Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen an der Fahrt teilnehmen.

2. Die Begleitperson trägt die volle Verantwortung für das Verhalten und die Sicherheit der ihr anvertrauten Personen.

3. Der Veranstalter oder der Streckenbegleiter kann Minderjährigen ohne Begleitung eines Erwachsenen die Teilnahme verweigern.

§6. Sicherheit

1. Die Teilnehmer müssen während der gesamten Fahrt besonders vorsichtig sein.

2. Jegliches Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die anderer Teilnehmer gefährden könnte, ist untersagt.

3. Der Veranstalter oder der Streckenbegleiter kann Personen, die gegen diese Bedingungen verstoßen oder die Sicherheit gefährden, die Teilnahme verweigern oder sie von der Fahrt ausschließen.

4. Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln dürfen die Draisine weder antreiben noch die Bremse bedienen.

5. Der Streckenbegleiter kann einem Teilnehmer das Treten oder die Bedienung der Bremse untersagen, wenn er der Ansicht ist, dass dies die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnte.

6. Der Veranstalter oder der Streckenbegleiter kann einer Person die Teilnahme verweigern, deren Zustand oder Verhalten darauf hindeutet, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, wenn dies die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnte.

§7. Haftung des Veranstalters

1. Der Veranstalter unternimmt alle Anstrengungen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.

2. Der Veranstalter haftet nicht für Gegenstände, die von Teilnehmern unbeaufsichtigt gelassen werden.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Abfahrtszeit zu ändern oder eine Fahrt aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder abzubrechen, insbesondere aus technischen, organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen, wenn kein Streckenbegleiter verfügbar ist oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Über eine Absage informiert der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich, spätestens bis 21:00 Uhr am Vortag der Fahrt, es sei denn, der Grund für die Absage ist erst später eingetreten.

4. Die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung einer Fahrt beträgt 2 Personen, den Streckenbegleiter nicht mitgerechnet.

5. Wird eine Fahrt aus Gründen abgesagt, die der Veranstalter zu vertreten hat, erhalten die Teilnehmer 100 % des gezahlten Betrags zurück. Der Veranstalter haftet nicht für Anreisekosten oder sonstige Ausgaben der Teilnehmer im Zusammenhang mit der geplanten Fahrt.

§8. Rechnungen

1. Auf Wunsch des Teilnehmers kann der Veranstalter eine Rechnung für die durchgeführte Fahrt ausstellen.

2. Der Wunsch nach einer Rechnung ist bei der Buchung oder unmittelbar nach der Fahrt unter Angabe der erforderlichen Rechnungsdaten mitzuteilen.

3. Die Rechnung wird gemäß den geltenden Steuervorschriften ausgestellt.

§9. Reklamationen

1. Der Teilnehmer hat das Recht, eine Reklamation zum Ablauf der Fahrt oder zur Abwicklung der Buchung einzureichen.

2. Reklamationen sind dem Veranstalter schriftlich per E-Mail an kontakt@tskd.pl innerhalb von 14 Tagen nach dem Fahrtdatum oder dem Ereignis, auf das sich die Reklamation bezieht, mitzuteilen.

3. Die Reklamation sollte enthalten: Vor- und Nachname des Teilnehmers, das Fahrtdatum, die Buchungsnummer und eine Beschreibung des Ereignisses, auf das sich die Reklamation bezieht.

4. Der Veranstalter bearbeitet die Reklamation innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang und teilt dem Teilnehmer das Ergebnis elektronisch mit.

5. Wird der Reklamation nicht stattgegeben, kann der Teilnehmer außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren nutzen, insbesondere durch einen Antrag beim zuständigen Verbraucherombudsmann (rzecznik konsumentów) oder bei der Handelsinspektion (Inspekcja Handlowa).

§10. Widerrufsrecht

1. Gemäß Art. 38 Nr. 12 des polnischen Verbraucherrechtegesetzes vom 30. Mai 2014 (ustawa o prawach konsumenta) besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitgestaltung, Erholung und Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung vorsieht.

2. Diese Bedingungen schließen die Rechte des Teilnehmers aus allgemein geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem Verbraucherschutzrecht, weder aus noch schränken sie diese ein.

3. Die Regeln für Stornierung und Erstattung sind in §3 dieser Bedingungen festgelegt.

§11. Schlussbestimmungen

1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der neuen Fassung auf der Website in Kraft.

2. In Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches und andere einschlägige Vorschriften des polnischen Rechts.

3. Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Draisinenfahrten werden vom zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.